Digitaler Pflichttermin
Über das Wachstumschancengesetz soll 2025 die elektronische Rechnungsstellung kommen. Mittelstand Heute zeigt, wie Unternehmen sich auf E-Invoicing vorbereiten.
Über das Wachstumschancengesetz soll 2025 die elektronische Rechnungsstellung kommen. Mittelstand Heute zeigt, wie Unternehmen sich auf E-Invoicing vorbereiten.
Aktualisiert – 15. Januar 2024: Deutschland steuert auf eine neue Ära der Rechnungsstellung zu: Ab Januar 2025 soll E-Invoicing im B2B-Segment nicht mehr nur eine Option, sondern Pflicht sein. Die Weichen für das Vorhaben stellt das Wachstumschancengesetz, das am 17.11.2023 vom Bundestag gebilligt wurde. Genau dieses hängt aber nach wie vor im Vermittlungsausschuss, den der Bundesrat noch im gleichen Monat angerufen hat. Und dennoch: Unternehmen sollten sich jetzt schon vorbereiten. Mittelstand Heute gibt einen Einblick zur elektronischen Rechnungsstellung, den geplanten Änderungen und was Sie wann erwarten können.
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Auch bekannt als elektronische Rechnungsstellung bezeichnet E-Invoicing den Prozess, bei dem Rechnungen digital erstellt, ausgetauscht und verarbeitet werden. Der Bedarf dafür erklärt sich leicht: Herkömmliche PDF-Rechnungen lassen sich durch IT-Systeme nicht ohne Weiteres auslesen, digitale Rechnungen im XML-Format hingegen schon.
Das Gesetz zur Stärkung der Wachstumschancen definiert die „elektronische Rechnung“ folgendermaßen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E): Sie „wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Dabei muss das Format den europäischen Normen für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der RL 2014/55/EU entsprechen, einschließlich der CEN-Norm EN 16931.“
Laut dem aktuellen Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sollen alle Unternehmen jeder Größenordnung bereits ab dem 01.01.2025 elektronische Rechnungen empfangen und ausstellen können. Darüber hinaus sind für E-Invoicing jedoch einige gestaffelte Übergangsregelungen geplant. Der aktuelle Stand vom 17.11.2023 vor dem Anrufen des Vermittlungsausschusses am 24.11. lautet:
Das elektronische Datenaustauschverfahren – E-Invoicing – basiert auf einer Electronic-Data Interchange-(EDI)-Plattform, die eng mit dem ERP-System verknüpft ist. Diese bekommt sämtliche Daten, die zur Erstellung des XML-Rechnungsdokuments notwendig sind, direkt aus dem ERP-System. Zwar können die spezifischen Datenanforderungen je nach Land variieren, doch sind 80 Prozent der benötigten Daten länderübergreifend gleich, sagt Adalbert Oblamski, Senior Consultant des Business-IT-Spezialisten All for One Group. Das erleichtert es Unternehmen, international zu agieren und neue Länder zu integrieren.
Allerdings erfordert die Integration der EDI-Plattform mit dem ERP-System oft die Unterstützung erfahrener IT-Dienstleister. Sie stellen sicher, dass der E-Invoicing-Prozess rechtlich einwandfrei verläuft. Außerdem helfen sie den Fachabteilungen dabei, neue Prozesse zu implementieren oder bestehende in Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen zu erweitern.
Bisher wurden viele EDI-Systeme On-Premises gehostet. Ähnlich wie bei ERP-Systemen geht auch hier der Trend zunehmend in Richtung Cloud. Dies bringt einige Vorteile mit sich: Über die Cloud lässt sich die Plattform ohne großen Aufwand auf dem neuesten Stand halten. On-Premises hingegen müssen Updates manuell installiert werden. Als Cloud-Dienst ist der Service außerdem immer wieder erweiterbar. Kommt die E-Rechnungspflicht in einem weiteren Land, lässt sich das System für die jeweilige Finanzbehörde einfach freischalten. Das System erkennt außerdem selbstständig, ob Daten aus dem ERP fehlen.
So oder so: Wichtig für den Erfolg eines E-Invoicing-Projektes ist, dass sich die zugrundeliegende Datenbasis gut anbinden lässt. SAP liefert zum Beispiel mit S/4HANA eine gute Grundlage für den E-Rechnungsprozess gleich mit. Wollen Unternehmen den Schritt in die Cloud gehen, können sie ihre Cloud-basierte EDI-Plattform direkt anbinden.
Folgende Spezifikationen spielen beim E-Invoicing eine Rolle. Sie sollen generell dazu beitragen, die Effizienz, Genauigkeit und Interoperabilität zu verbessern:
E-Invoicing erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch eine enge Zusammenarbeit mit Spezialisten – insbesondere, wenn es darum geht, die notwendigen Daten für die EDI-Plattform bereitzustellen und zu managen. Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen in Unternehmen ist deshalb so wichtig, weil sie eine Schlüsselrolle bei der Überprüfung der Datenintegrität spielen. Nur mit „sauberen“ Daten lässt sich sicherstellen, dass das System den gesamten Rechnungsprozess reibungslos durchführen kann.
Grundsätzlich gilt: Will ein Unternehmen Geschäftsprozesse an E-Invoicing erfolgreich anpassen, braucht es eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der Technologie, Mitarbeiterbeteiligung und kontinuierliche Verbesserung im Einklang stehen.
Möchten Unternehmen auf E-Invoicing umstellen, sollten sie folgende acht Schritte unbedingt berücksichtigen:
Wenn die Fachabteilungen bereits Erfahrung im Umgang mit EDI haben, das ERP-System etabliert ist und die Daten gut gepflegt sind, kann ein E-Invoicing-Projekt in etwa sechs bis acht Wochen abgeschlossen sein. In Fällen, in denen die ERP-Prozesse noch wachsen und die Rechnungsdaten nicht sofort abrufbar sind, sind jedoch eher drei bis vier Monate nötig.
Da Unternehmen mit E-Invoicing auch EDI einführen, öffnen sie damit auch die Tür für weitere Digitalisierungsprojekte. Soll heißen: Wenn sie mit einer EDI-Plattform starten, können sie darüber weitere EDI-Funktionalitäten abwickeln: Daten und Dokumente zu versenden, muss sich nicht zwangsläufig auf Rechnungen beschränken. Auch der Versand elektronischer Lieferscheine, ganze Standardprozessketten, wie Bestellungen, Just-in-Time-Lieferungen oder digitale Order-to-Cash-Prozesse, sind möglich.
Da die E-Invoicing-Pflicht in nicht allzu ferner Zukunft für alle EU-Staaten gelten soll, haben Firmen die Nase vorn, die jetzt eine EDI-Plattform einführen und die notwendigen Prozesse und Systeme initialisieren. Diese Unternehmen müssen künftig nur noch die Finanzinstitute einzelner Länder anbinden. Und ganz nebenbei können sich weitere Synergien ergeben, zum Beispiel mit einer SAP-Transformation.
Quelle Aufmacherbild: unsplash/Austin Distel